Verkehrswertgutachten verfolgen unterschiedlichste Zwecke.
Einige sind beispielhaft:

  • die Bewertung des Immobilienvermögens,
    um es marktgerecht veräußern zu können
  • die Wertermittlung, um den Beleihungswert
    zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
  • die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung
    von Gläubigern des Immobilieneigentümers
  • die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen
    Vermögensgemeinschaften
  • die Ermittlung des Zugewinnausgleiches
    bei Ehescheidungen
  • die Ermittlung des Anfangsvermögens
    bei Eheschließungen mit Ehevertrag
  • die Ermittlung von Renditechancen
    geplanter Immobilienkäufe
  • um gegenüber dem Finanzamt die
    Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie
    Grunderwerbssteuer u.a.
    Steuerarten zu argumentieren
  • usw.

Schiedsgutachten:

Durch ein Schiedsgutachten sollen Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zügig und problemlos auf privater Grundlage außergerichtlich und  dennoch rechtsverbindlich erledigt werden. Voraussetzung ist, dass die Parteien sich gemeinsam auf einen Sachverständigen einigen und diesen gemeinsam beauftragen.
Durch die im Auftrag enthaltene Schiedsgutachtenabrede unterwerfen sich die Parteien schon im Auftrag dem Ergebnis des Gutachtens. Hierdurch soll vermieden werden, dass zur Einigung nur ein Gutachten geschrieben wird,
um Geld und Zeit zu sparen und um Streitigkeiten zu vermeiden.


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