Schiedsgutachten:
Durch ein Schiedsgutachten sollen
Meinungsverschiedenheiten
oder Streitigkeiten
zügig und problemlos auf privater Grundlage
außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich
erledigt werden. Voraussetzung ist, dass die
Parteien sich gemeinsam auf
einen
Sachverständigen einigen
und diesen
gemeinsam beauftragen.
Durch die im Auftrag enthaltene Schiedsgutachtenabrede
unterwerfen sich die Parteien schon im Auftrag dem
Ergebnis des Gutachtens. Hierdurch soll vermieden werden,
dass zur Einigung nur ein Gutachten geschrieben wird,
um Geld und Zeit zu sparen und um Streitigkeiten
zu vermeiden.
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